NOTFALLSANITÄTERAUSBILDUNG

Aktuell führen wir die Notfallsanitäterausbildung ausschließlich für Feuerwehrbeamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes durch. Über die Zugangsvoraussetzungen und ggf. Bewerbungsmöglichkeiten können Sie sich hier umfassend informieren.

Anerkannte Lehrrettungswache

Die Feuerwehr Siegen ist als Lehrrettungswache eine anerkannte Ausbildungseinrichtung. Und es besteht die Möglichkeit, ein Praktikum zum Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer (m/w) auf der Siegener Feuer- und Rettungswache abzuleisten.

Veränderter Ausbildungsverlauf

Die zweijährige Ausbildung war bislang durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Dieses Gesetzt tritt aber zum 31. Dezember 2014 außer Kraft. Der neue Beginn einer Ausbildung ist daher noch bis zu diesem Datum möglich; bereits begonnene können aber nach bisherigem Recht fortgesetzt werden. Nach dem 31. Dezember 2014 wird das bisherige Berufsbild des Rettungsassistenten bzw. der Rettungsassistentin durch das des Notfallsanitäters oder der Notfallsanitäterin mit dreijähriger Ausbildung ersetzt.

Neues Berufsbild: Notfallsanitäter(in)

Die neue Berufsbezeichnung der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters wurde eingeführt, um eine Veränderung des Berufsbildes kenntlich zu machen. Das neue Notfallsanitätergesetz beschreibt die wesentlichen Kernpunkte: Die Ausbildungsdauer wird von zwei auf drei Jahre verlängert; außerdem ist eine Modernisierung des Berufsbildes ebenso zentral wie die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Praxis. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter müssen über spezielle Kompetenzen verfügen, um auch schwierige Einsatzsituationen zu meistern. Diese sind im Ausbildungsziel beschrieben. Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kann das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters Notfallsanitätergesetz (NotSanG) aufgerufen und eingesehen werden.

Und so war es bisher

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 schrieb vor: Nach dem ersten Ausbildungsjahr an einer  Rettungsassistentenschule (Theorieteil) und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik sowie einer staatlichen Prüfung folgt der praktische Teil. Diesen verbringt der Schüler bzw. die Schülerin auf einer Lehrrettungswache – zum Beispiel bei uns. Hier werden ein Jahr lang die praktischen Fähigkeiten vertieft. Der praktische Teil endet mit dem sogenannten "Abschlussgespräch": Der Auszubildende wird noch einmal auf seine Eignung für den Beruf geprüft und erhält im Anschluss die Urkunde über die "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in".

Fragen zur Ausbildung?

Ansprechperson für Fragen rund um Ausbildung und Bewerbung ist Jonas Sobotka

Kontakt:
Feuer- und Rettungswache Siegen
Jonas Sobotka          
Weidenauer Str. 270          
57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-4712
E-Mail:  j.sobotka@siegen.de

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