WARNMELDER

Akute Gefahr zuhause – und Sie merken nichts

Brandgase können tödlich sein, bleiben aber aufgrund ihrer Geruchsneutralität meist unbemerkt. Ausgehend von einem kleinen Schwelbrand, etwa nach einem technischen Defekt, breitet sich Rauch im Gebäude sehr schnell aus. Nachts werden die giftigen Rauchgase im Schlaf eingeatmet, unbemerkt und mit verhängnisvollen Folgen.

Rauchmelder-Pflicht in NRW seit 2013

Alle Neubauten in Nordrhein-Westfahlen müssen seit dem 01. April 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, gilt: Sie müssen bis zum 1. Januar 2017 ebenfalls Rauchmelder vorweisen.

Wie viele Rauchmelder sind nötig?

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und außerdem für jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor.

Beispiel:

Eine Wohnung mit einem Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmern und einem Flur, an den die anderen Räume angrenzen, benötigt also 4 Rauchmelder.

Eigentümer oder Mieter: wer muss sich kümmern?

Verantwortlich für den Einbau (Anschaffung und Montage, auch Neuanschaffung defekter Geräte) von Rauchmeldern ist der Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer, wohingegen der Mieter dafür Sorge tragen muss, dass die Geräte funktionstüchtig bleiben (Wartung; Anschaffung und Austausch von Batterien).

Bei der Anschaffung beachten

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die TÜV-geprüft sind und das VDS-Zeichen tragen. Beachten Sie außerdem, dass Rauchmelder eine maximale Gebrauchszeit haben, die nicht überschritten werden sollte. Diese ist auf dem Gerät aufgedruckt.

Installation am richtigen Ort

In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte. Vorzugsweise sollten Sie sie vor und in den Schlafräumen selbst installieren – vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o.ä. benutzen. Auch Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarm ausgelöst werden könnte. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation.

In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.

Und: Bei einer Brandausbreitung sofort Notruf 112 wählen!

Die Verordnung zur Gesetzlichen Regelung der Rauchmelderpflicht NRW können Sie nachlesen unter §49 Absatz 7 der Bauordnung NRW

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen Rauch ausbreitet.

Für Wohnungen in Berlin ist der Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte müssen in folgenden Räumen vorhanden sein:

  • Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft kann unter Umständen zur Miete Wohnenden oder Nutzungsberechtigten obliegen.

Informationen über Funktion und Anwendung von Rauchwarnmeldern finden Sie auf der Website der Initiative Rauchmelder retten Leben.

Kohlenmonoxid-Melder

Kohlenmonoxid-Melder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen das giftige Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) ausbreitet. Erhöhte CO-Konzentration kann viele Ursachen haben. Beispielsweise defekte oder unsachgemäß betriebene Geräte wie Öfen, Kamine, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Wasserpfeifen oder Heizpilze. Ein Risiko besteht auch bei einem Brand in benachbarten Räumen, weil das CO Wände, Decken oder Böden durchdringen kann.

Für Menschen ist CO nicht wahrnehmbar. Abhängig von der Konzentration kann es innerhalb weniger Minuten zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.

Der Einbau von CO-Meldern ist nicht gesetzlich geregelt. Ausführliche Informationen zu CO-Meldern finden Sie auf der Website der Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen.


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